Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Art. 28 DSGVO für die Dienste „Presenter“ und „Product Explainer“ – Bestandteil der AGB
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Presenter (presenter.automagisch.at) und Product Explainer (productexplainer.automagisch.at)
zwischen
dem Kunden, der den jeweiligen Dienst als Unternehmer nutzt (Inhaber des Kundenkontos) – im Folgenden „Verantwortlicher“ –
und
Andreas Windbichler e.U. („automagisch“), Carlbergergasse 105/4/58, 1230 Wien, Österreich – im Folgenden „Auftragsverarbeiter“ –
Stand: 15.10.2026
description Präambel
(1) Dieser Vertrag gilt, soweit der Verantwortliche Presenter oder Product Explainer als Unternehmer nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter verarbeitet. Er ist Bestandteil der AGB des jeweiligen Dienstes und wird mit deren Annahme geschlossen (Z11). Für Personen, die einen Dienst ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke nutzen, gilt er nicht.
(2) Dieser Vertrag besteht aus Abschnitt 1 (Klauseln nach dem Muster der Standardvertragsklauseln im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021, ABl. L 199 vom 7.6.2021, S. 18, ohne Klausel 7.7 lit. e), Abschnitt 2 (Zusatzklauseln) und den Anhängen I bis IV.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Abschnitt 1, dann Abschnitt 2, dann die Anhänge, dann die übrigen AGB. Dies entspricht Klausel 4.
policy Abschnitt 1 – Klauseln nach dem Muster der EU-Standardvertragsklauseln
Text aus dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 mit zwei Abweichungen: Klausel 7.7 lit. e ist nicht übernommen, Klausel 7.7 lit. a verweist auf die Ausnahme in Z2 Abs. 6. Gewählte Optionen sind in eckigen Klammern kursiv vermerkt.
ABSCHNITT I
Klausel 1 – Zweck und Anwendungsbereich
a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.
c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.
Klausel 2 – Unabänderbarkeit der Klauseln
a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 – Auslegung
a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 – Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 – fakultativ – Kopplungsklausel
[Nicht vereinbart.]
ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN
Klausel 6 – Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7 – Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
[Option 1 „Vorherige gesonderte Genehmigung“: nicht gewählt.]
a) [Option 2 gewählt:] Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus (Ausnahme: Z2 Abs. 6) ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
[lit. e nicht übernommen.]
7.8. Internationale Datenübermittlungen
a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.
b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8 – Unterstützung des Verantwortlichen
a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 – Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 10 – Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
edit_document Abschnitt 2 – Zusatzklauseln
Ergänzungen nach Klausel 2 lit. b. Sie gelten nur, soweit sie den Klauseln in Abschnitt 1 nicht widersprechen.
Z1 – Meldung von Datenpannen (zu Klausel 9.2)
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt wurde.
(2) Die Meldung geht per E-Mail an die Kontaktperson des Verantwortlichen in Anhang I. Eine schrittweise Meldung nach Klausel 9.2 bleibt zulässig.
(3) Über Abs. 1 hinaus enthält die Meldung, soweit bekannt: Zeitpunkt der Verletzung und der Entdeckung, betroffene Produktfunktionen, betroffene Unterauftragsverarbeiter, bereits ergriffene Sofortmaßnahmen (z. B. gesperrte oder geänderte Zugänge).
(4) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung der betroffenen Personen bleiben Aufgabe des Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter meldet nur nach ausdrücklicher schriftlicher Weisung direkt.
Z2 – Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (zu Klausel 7.7 lit. a, Option 2)
(1) Die „vereinbarte Liste“ nach Klausel 7.7 lit. a ist Anhang IV in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Beabsichtigte Änderungen teilt der Auftragsverarbeiter per E-Mail an die Kontaktperson in Anhang I mit, mindestens mit der Frist nach Klausel 7.7 lit. a. Die Mitteilung nennt den neuen Anbieter mit Name und Anschrift, seine Aufgabe, den Ort der Verarbeitung, die Grundlage einer Drittlandübermittlung und einen Nachweis seiner Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zertifikat oder Link zu den TOM). Ein bloßer Hinweis auf eine Liste im Internet reicht nicht.
(3) Der Verantwortliche kann innerhalb der Frist per E-Mail aus sachlichem Grund widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als genehmigt.
(4) Widerspricht der Verantwortliche, suchen die Parteien innerhalb von 14 Tagen eine Lösung (z. B. Verzicht auf den Anbieter für diesen Kunden oder Abschaltung der betroffenen Funktion). Gelingt das nicht, kann jede Partei den Hauptvertrag für die betroffene Leistung mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte ist ausgeschlossen.
(5) In einem Notfall (z. B. Ausfall eines Anbieters) darf der Auftragsverarbeiter vorübergehend einen gleichwertigen Ersatz einsetzen, wenn dieser mindestens dasselbe Schutzniveau bietet und keine zusätzliche Drittlandübermittlung entsteht. Er informiert den Verantwortlichen unverzüglich, das Widerspruchsrecht nach Abs. 3 gilt ab dieser Information.
(6) Kündigt ein Unterauftragsverarbeiter dem Auftragsverarbeiter einen eigenen neuen oder ersetzten Unterauftragsverarbeiter so kurzfristig an, dass die Frist nach Klausel 7.7 lit. a nicht eingehalten werden kann, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich nach Erhalt der Ankündigung. Das Widerspruchsrecht nach Abs. 3 gilt ab dieser Information.
Z3 – Drittlandübermittlungen (zu Klausel 7.8)
(1) Bei Presenter und Product Explainer gehören die in Anhang IV genannten Anbieter außerhalb des EWR zur Funktion des Produkts. Der Verantwortliche gibt mit der Annahme der AGB die Weisung, Inhalte an diese Anbieter zu übermitteln, soweit die jeweilige Funktion das erfordert.
(2) Die Grundlage jeder Übermittlung nach Kapitel V DSGVO ist in Anhang IV je Anbieter angegeben. Fällt eine Grundlage weg (z. B. durch eine Gerichtsentscheidung), informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich und schlägt eine Lösung vor.
Z4 – Nachweise und Prüfungen (zu Klausel 7.6)
(1) Den Nachweis nach Klausel 7.6 lit. c erbringt der Auftragsverarbeiter zunächst durch Unterlagen: dieser Vertrag samt Anhang III, die Zertifikate und AV-Verträge der Unterauftragsverarbeiter (z. B. ISO/IEC 27001 von Hetzner), auf Anfrage eine schriftliche Auskunft.
(2) Vor-Ort-Prüfungen kündigt der Verantwortliche mindestens 30 Tage vorher an, außer bei konkretem Verdacht auf einen Verstoß. Sie finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Prüfer müssen zur Vertraulichkeit verpflichtet sein.
(3) Prüfungen vergütet der Verantwortliche ab der ersten Prüfung nach Aufwand zum Stundensatz von 150 € exkl. Umsatzsteuer. Ausgenommen sind Prüfungen nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Auftragsverarbeiter, auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde oder bei konkreten Anzeichen für eine Nichteinhaltung dieses Vertrags (Klausel 7.6 lit. c); diese sind für den Verantwortlichen kostenlos.
Z5 – Unterstützung des Verantwortlichen (zu Klausel 8)
(1) Anträge betroffener Personen leitet der Auftragsverarbeiter unverzüglich nach Eingang an die Kontaktperson in Anhang I weiter.
(2) Auf Weisung stellt der Auftragsverarbeiter die zu einer Person gespeicherten Daten zusammen bzw. löscht oder berichtigt sie, soweit das technisch möglich ist, und zwar unverzüglich, jedenfalls so rechtzeitig, dass der Verantwortliche die Frist von einem Monat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einhalten kann.
(3) Unterstützung, die über Abs. 1 und 2 und die gesetzlichen Pflichten hinausgeht, vergütet der Verantwortliche nach Aufwand.
Z6 – Vertraulichkeit und Datengeheimnis (zu Klausel 7.4 lit. b)
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten erhalten, vor Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich zum Datengeheimnis nach § 6 DSG, auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus, und belehrt sie über die Folgen einer Verletzung (§ 6 Abs. 2 und 3 DSG).
Z7 – Haftung
(1) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO und wird durch diesen Vertrag nicht beschränkt.
(2) Im Verhältnis der Parteien gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags, soweit Abschnitt 1 nichts anderes bestimmt.
Z8 – Laufzeit
Dieser Vertrag gilt, solange der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Hauptvertrags personenbezogene Daten für den Verantwortlichen verarbeitet. Er endet nicht vor Abschluss der Löschung oder Rückgabe nach Z9.
Z9 – Löschung und Rückgabe (zu Klausel 10 lit. d)
(1) Der Auftragsverarbeiter löscht alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Bis dahin kann der Verantwortliche seine Daten selbst exportieren (Download der Ergebnisse im Kundenkonto) oder schriftlich die Rückgabe verlangen; verlangt er sie, stellt der Auftragsverarbeiter die Daten in einem gängigen Format bereit.
(2) Konkrete Löschfristen je Leistung stehen in Anhang II. Daten in Sicherungskopien werden mit deren regulärem Ablauf gelöscht; bei den täglichen Hetzner-Backups mit höchstens sieben Sicherungen spätestens nach 8 Tagen (Anhang III Nr. 3).
(3) Die Löschung bestätigt der Auftragsverarbeiter per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse.
(4) Bei Unterauftragsverarbeitern gelten deren eigene Löschfristen laut Anhang IV (z. B. Anthropic: Löschung von API-Eingaben und -Ausgaben „within 30 days“).
Z10 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Liesing (wie in den AGB).
Z11 – Vertragsschluss und Form
Dieser Vertrag ist Bestandteil der AGB des jeweiligen Produkts und gilt, soweit der Nutzer den Dienst als Unternehmer nutzt und dabei personenbezogene Daten Dritter verarbeitet. Er wird mit der Annahme der AGB bei der Registrierung bzw. Bestellung geschlossen; eine gesonderte Bestätigung oder Abfrage „privat oder Unternehmen“ erfolgt nicht. Verantwortlicher im Sinne von Anhang I ist der Inhaber des Kundenkontos mit den dort hinterlegten Angaben. Gespeichert werden Zeitpunkt und Fassung der angenommenen AGB. Der Vertrag ist auf der Website abrufbar und speicherbar (§ 11 E-Commerce-Gesetz).
groups Anhang I – Liste der Parteien
Verantwortliche(r):
Der Inhaber des Kundenkontos, der den Dienst als Unternehmer nutzt, mit den im Kundenkonto und bei Käufen angegebenen Daten (insbesondere Name und E-Mail-Adresse, bei Käufen die Rechnungsdaten). Kontaktperson für Meldungen nach Z1, Z2 und Z5 ist die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Beitrittsdatum: Zeitpunkt der Annahme der AGB; eine Unterschrift entfällt (Z11).
Auftragsverarbeiter:
- Name: Andreas Windbichler e.U. („automagisch“) Anschrift: Carlbergergasse 105/4/58, 1230 Wien, Österreich Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Andreas Windbichler, Inhaber, kontakt@automagisch.at, +43 676 5521139
dataset Anhang II – Beschreibung der Verarbeitung
II-P1 – Produkt Presenter
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Gegenstand | Bereitstellung der Software Presenter (presenter.automagisch.at): aus hochgeladenen Präsentationen werden Sprechertexte, Vertonung und Avatar-Videos erstellt |
| Abgrenzung | Konto-, Login-, Abrechnungs- und Analysedaten verarbeitet automagisch als eigener Verantwortlicher (siehe Datenschutzerklärung). |
| Kategorien betroffener Personen | Personen, die in den hochgeladenen Inhalten vorkommen (z. B. in Folien genannte Beschäftigte, Kunden, Ansprechpartner); Personen, deren Sprachnotizen für ein Stilprofil hochgeladen werden |
| Kategorien personenbezogener Daten | Inhalte der hochgeladenen Dateien (PPTX, PDF, DOCX, TXT), z. B. Namen, Funktionen, Fotos, Kontaktdaten; erzeugte Sprechertexte, Audio- und Videodateien; Sprachaufnahmen und deren Transkript (Funktion „Stilprofil“) |
| Sensible Daten | Nicht vorgesehen. Der Verantwortliche lädt keine sensiblen Daten hoch. Hinweis: Sprachaufnahmen können biometrische Daten sein, wenn sie zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet werden. Das Stilprofil dient der Ableitung eines Schreibstils, nicht der Identifizierung. |
| Art der Verarbeitung | Hochladen und Speichern; Auslesen des Textes; Erzeugen von Sprechertexten mit einem Sprachmodell; Sprachsynthese; Erzeugen von Avatar-Videos; Zusammenschnitt; Bereitstellung zum Download |
| Zweck(e) | Erstellung der vom Verantwortlichen angeforderten Präsentationsvideos |
| Dauer / Löschung | Bis zur Löschung durch den Verantwortlichen im Konto, spätestens 30 Tage nach Erstellung bzw. nach Vertragsende. |
| Ort der Verarbeitung | App-Server bei Hetzner Online GmbH, Deutschland; Anbieter laut Anhang IV |
II-P2 – Produkt Product Explainer
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Gegenstand | Bereitstellung der Software Product Explainer (productexplainer.automagisch.at): aus Produktbeschreibungen und Screenshots werden Erklärvideos erstellt |
| Abgrenzung | wie II-P1 |
| Kategorien betroffener Personen | Personen, die in hochgeladenen Texten oder Screenshots vorkommen (z. B. Namen oder Kundendaten, die in einer Software-Oberfläche sichtbar sind) |
| Kategorien personenbezogener Daten | Inhalte hochgeladener Texte, Dokumente und Screenshots; daraus erzeugte Drehbücher, Bilder, Videos, Audio |
| Sensible Daten | Nicht vorgesehen. Der Verantwortliche verwendet Screenshots mit Testdaten statt echter Kundendaten. |
| Art der Verarbeitung | Hochladen und Speichern; Prüfung der Screenshots per Bilderkennung; Erzeugen des Drehbuchs mit einem Sprachmodell; Erzeugen von Bildern und Videoclips, wobei Screenshots in Szenen eingesetzt werden; Sprachsynthese und Musik; Zusammenschnitt; Bereitstellung zum Download |
| Zweck(e) | Erstellung der vom Verantwortlichen angeforderten Erklärvideos |
| Dauer / Löschung | Bis zur Löschung durch den Verantwortlichen, spätestens 30 Tage nach Erstellung des Auftrags bzw. nach Vertragsende, einschließlich hochgeladener Dateien und erzeugter Videos. |
| Ort der Verarbeitung | App-Server bei Hetzner Online GmbH, Deutschland; Anbieter laut Anhang IV |
security Anhang III – Technische und organisatorische Maßnahmen
| Nr. | Bereich (laut Anhang III der Klauseln) | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1 | Physische Sicherheit, Zertifizierung | Server ausschließlich bei Hetzner Online GmbH. Hetzner ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert (SOCOTEC, Zertifikat ZN-2025-35, gültig bis 26.09.2028, Geltungsbereich „all hosting services and the data centers“); Quelle: ISO-Zertifikat. Laut Hetzner prüft der TÜV Rheinland (i-sec GmbH) die TOM jährlich; Quelle: Hetzner Docs, Datenschutz. Keine Server in eigenen Räumen; Kundendaten liegen nur auf dem Server, nicht auf Arbeitsrechnern. Ausnahme: E-Mails an kontakt@ und noreplay@ werden an Gmail weitergeleitet. |
| 2 | Schutz bei der Übermittlung | Presenter und Product Explainer nur über HTTPS (TLS 1.3, Zertifikat Let's Encrypt, HTTP wird auf HTTPS umgeleitet). Verbindungen zu den Anbietern in Anhang IV über deren HTTPS-Schnittstellen |
| 3 | Verfügbarkeit, Wiederherstellung | Automatische tägliche Backups bei Hetzner, höchstens sieben, das älteste wird automatisch gelöscht. Überwachung: externer Uptime-Check, Sentry. |
| 4 | Identifizierung und Autorisierung | Administrativer Zugang zum Server nur über verschlüsselte SSH-Verbindungen; Zugang zu den Anbieterkonten nur mit persönlichen Zugangsdaten. In den Produkten liefern die Schnittstellen Aufträge und Dateien nur an das eigene Konto aus. |
| 5 | Schutz bei der Speicherung | Hochgeladene Inhalte und Ergebnisse liegen auf dem Server in Deutschland (Anhang II), in eigenen Docker-Containern je Produkt |
| 6 | Minimierung, begrenzte Speicherung | Nur die für die jeweilige Funktion nötigen Inhalte gehen an die Anbieter in Anhang IV; Training mit Kundeninhalten bei ElevenLabs und HeyGen abgeschaltet, bei fal.ai Speicherung der Anfragen abgeschaltet (X-Fal-Store-IO: 0); Löschfristen laut Anhang II |
| 7 | Datenqualität, Kontrolle | Der Verantwortliche prüft die erzeugten Texte, Audios und Videos vor ihrer Verwendung selbst; die Dienste zeigen Ergebnisse vor dem Download an |
| 8 | Protokollierung | Presenter: Fehlerüberwachung mit Sentry, Aufzeichnung von Nutzersitzungen abgeschaltet; Datenregion EU; serverseitige Bereinigung erzwungen (Standardbereiniger für Passwörter, Tokens, Kreditkarten sowie Felder blocks, title, text), keine Speicherung von IP-Adressen |
| 9 | Systemkonfiguration | Updates von Betriebssystem, Container-Images und Anwendungen werden eingespielt. Von außen sind nur die für den Betrieb nötigen Dienste erreichbar (SSH, HTTP, HTTPS); Datenbanken und interne Dienste sind nicht öffentlich erreichbar |
| 10 | Governance, Überprüfung | Überprüfung dieser Maßnahmen mindestens jährlich und nach jedem Sicherheitsvorfall; das Ergebnis wird schriftlich festgehalten |
| 11 | Vertraulichkeit Personal | Verpflichtung zum Datengeheimnis nach § 6 DSG (Z6) |
| 12 | Unterstützung des Verantwortlichen (Klausel 8 lit. d) | Fristen und Abläufe laut Z1 und Z5; Auskunft und Löschung je Person über die Funktionen im Kundenkonto bzw. auf Weisung durch den Auftragsverarbeiter |
| 13 | Löschung, Übertragbarkeit | Download der Ergebnisse im Kundenkonto; Löschung nach Anhang II und Z9 |
| 14 | Unterauftragsverarbeiter | Mit jedem Anbieter in Anhang IV besteht ein AV-Vertrag bzw. ein Datenverarbeitungs-Addendum. Grundlage und Fundstelle stehen in Anhang IV |
hub Anhang IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter
Nach Klausel 7.7 lit. a, Option 2 ist dies die „vereinbarte Liste“ (Z2 Abs. 1). Alle Angaben laut den Seiten der Anbieter, abgerufen am 12.10.2026.
IV-P – Produkte Presenter (P1) und Product Explainer (P2)
| # | Anbieter (Vertragspartner) | Produkt | Aufgabe | Ort der Verarbeitung | Grundlage Drittland (Kap. V DSGVO) | AV-Vertrag / Fundstelle, Training, Speicherung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| P‑1 | Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland | P1, P2 | App-Server: Speicherung der Uploads und Ergebnisse, Verarbeitung | Deutschland | keine Übermittlung | AV-Vertrag online im Kundenkonto (accounts.hetzner.com/account/dpa), abgeschlossen; Muster: DPA_de.pdf; Subunternehmer: subunternehmer.pdf |
| P‑2 | Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, D04 TR29, Irland | P1, P2 | Sprachmodell Claude: Sprechertexte (P1), Stilprofil aus Sprachnotizen (P1), Drehbücher (P2) | Außerhalb des EWR, weltweit: Inferenz-Einstellung „global“, Speicherung in den USA. Laut Doku zur Datenresidenz gibt es für die direkte API nur „us“ und „global“ (Inferenz) und nur „us“ als Speicherort. Weitere Unterauftragsverarbeiter (u. a. Google Cloud, AWS, Azure, „Worldwide“): trust.anthropic.com/subprocessors | Standardvertragsklauseln Modul 2 und 3 laut Anthropic DPA Abschnitt I.1 (Recht und Gerichtsstand Irland). Anthropic ist nicht DPF-zertifiziert (Suche 12.10.2026) | DPA vom 24.02.2025, laut Commercial Terms Abschnitt C „incorporated … by reference“. Speicherung: Eingaben und Ausgaben werden „within 30 days“ gelöscht; bei Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinien bis zu 2 Jahre (Privacy Center). Kein Training mit Kundeninhalten (Commercial Terms Abschnitt B). Quelle: API und Datenaufbewahrung |
| P‑3 | Eleven Labs Inc., 169 Madison Ave #2484, New York, NY 10016, USA | P1, P2 | Sprachsynthese; Transkription von Sprachnotizen (P1); Hintergrundmusik (P2) | USA, laut Subprocessor-Liste auch EU oder Singapur; EU-Datenresidenz nur im Enterprise-Plan (Doku) | DPF aktiv (Eintrag 9996); DPA enthält zusätzlich EU-SCC (Modul nicht ausdrücklich genannt) | DPA, automatisch einbezogen, deckt auch Kunden ab, die selbst Auftragsverarbeiter sind. Training mit Kundeninhalten ist laut Anbieter standardmäßig vorgesehen (EU-Terms); bei uns im Konto unter „Data use“ abgeschaltet. Subprocessors: Liste |
| P‑4 | HeyGen Technology, Inc., 12130 Millennium Drive, Suite 300, Los Angeles, CA 90094, USA | P1 | Erzeugung von Avatar-Videos aus Sprechertext bzw. Audio | USA | DPF aktiv (Eintrag 9160); DPA enthält SCC Modul 2 und 3 | DPA, automatisch einbezogen. Training mit Daten von Nicht-Enterprise-Kunden ist laut Anbieter standardmäßig vorgesehen (ToS, Trust Center); bei uns auf Anfrage abgeschaltet. |
| P‑5 | Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland | P2 | Gemini API: Prüfung der hochgeladenen Screenshots und Erzeugung von Videoszenen | weltweit: Daten können „stored transiently or cached in any country“ (Gemini API Terms) | DPF aktiv für Google LLC (Eintrag 5780) | Kein Cloud DPA, sondern Processor Terms („Gemini API Paid Services“). Bei bezahlter Nutzung keine Verwendung zur Produktverbesserung; Speicherung zur Missbrauchserkennung. Subprocessors: Liste |
| P‑6 | Features & Labels, Inc. („fal“), 2261 Market St. Suite 10467, San Francisco, CA 94114, USA | P2 | Bilderzeugung; Einsetzen der Screenshots in Videoszenen (Seedance) | USA (alle 15 Subprocessors USA: Liste) | nicht DPF-zertifiziert; DPA enthält nur SCC Modul 2, kein Modul 3 (DPA Ziff. 5.1) | DPA automatisch einbezogen (ToS). Anfragen werden standardmäßig 30 Tage gespeichert, abschaltbar per Header X-Fal-Store-IO: 0; bei uns abgeschaltet. Nutzung de-identifizierter Daten für eigene KI-Modelle erlaubt, Opt-out nicht gefunden. |
| P‑7 | Higgsfield Inc., 535 Mission St, 14th Floor, San Francisco, CA 94105, USA | P2 | Video- und Bilderzeugung | USA und andere (u. a. AWS EU North 1, Nebius USA, Partner-Modelle bei Dritten) | nicht DPF-zertifiziert; DPA-Text nicht öffentlich auffindbar, SCC nicht bestätigt | Laut API-Terms ist ein DPA „incorporated … by reference“. Training standardmäßig, Opt-out in den Workspace-Einstellungen. |
| P‑8 | Functional Software, Inc. („Sentry“), 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA | P1 | Fehlerüberwachung; Fehlermeldungen können Ausschnitte von Kundeninhalten enthalten | Datenregion der Organisation: European Union (EU); laut Sentry-Doku Frankfurt. Konto-, Organisations- und Projekt-Metadaten bleiben laut Sentry auch dann in den USA | DPF aktiv, nur Non-HR-Daten (Eintrag 5869). Laut DPA Schedule 3 ist das DPF die vorrangige Grundlage; nur wenn es wegfällt oder nicht greift, gelten die SCC, und zwar Modul 3, wenn der Kunde selbst Auftragsverarbeiter ist (Schedule 3 Ziff. 2.1 (ii)) | DPA 5.1.0 vom 29.05.2024, in den Organisationseinstellungen angenommen; deckt ausdrücklich den Fall ab, dass der Kunde Auftragsverarbeiter für einen Dritten ist (§ 2.1.2, 2.1.3). Kein Training ohne Opt-in; „Use of aggregated identifying data“ ist ausgeschaltet |
Nicht Gegenstand dieses Vertrags: Firebase der Google Cloud EMEA Limited (Anmeldung sowie Konto- und Token-Daten in der Datenbank Firestore, Region Europa). Für diese Daten ist automagisch selbst Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.